Zuchtziel
Unser Ziel ist es, einen anpassungsfähiger, gut lenk- und erziehbarer Familien-, Begleit- und Sporthund mit freundlichem Wesen und robuster Gesundheit zu züchten. Die langjährige Erfahrung unserer Züchter werden wir nutzen, um dieses Ziel zu verwirklichen.
Voraussetzung für eine Niemandsländer-Zuchtstätte
Eine Niemandsländer-Zuchtstätte muss folgende Voraussetzungen erfüllen
- Mitgliedschaft in der Zuchtgemeinschaft Niemandsländer e.V.
- erfolgreiche Teilnahme an einem Züchtergrundseminar
- überprüfte und zugelassene Zuchtstätte
- der Besitz einer zur Zucht zugelassenen Elo®-Hündin und Nachkommen aus Elo®, Niemandsländer-Hündin, dt. Wolfspitz-Hündin, Eurasier-Hündin oder Bobtailhündin
Zuchtvoraussetzungen
Vor dem Deckakt muss der Hund nach sechs Kriterien (HD, ED, Patella, Augen, Standard und Verhalten) beurteilt und für die Zucht als geeignet befunden werden.
HD, ED, Patella
Die Durchführung einer Patella-, Hüftgelenksdysplasie- und Ellenbogendysplasie-Untersuchung (HD und ED) muss durch einen Fachtierarzt (bei HD und ED möglichst ein Mitglied der "Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren" (GRSK e.V.) vorgenommen werden.
Die Zuchtgemeinschaft Niemandsländer e.V. hat zwecks einheitlicher HD-Auswertung eine zentrale Bewertungsstelle eingerichtet, sodass die HD-Röntgenaufnahmen mit der Ahnentafel, auf der das HD-Ergebnis eingetragen wird, von dem röntgenden Tierarzt an die auf dem Röntgenlaufblatt genannte Adresse zur Auswertung geschickt werden müssen.
Augen
Bei allen angehenden Zuchthunden ist eine Augenuntersuchung mit Gonioskopie durch einen Augenfachtierarzt des „Dortmunder Kreises“ (bei in Deutschland ansässigen Züchtern „Dortmunder Kreis“ oder bei nicht in Deutschland ansässigen Züchtern beim ECVO gelistete Untersucher oder einer adäquaten Einrichtung) vorgeschrieben. Für alle Zuchthunde ist die Augenuntersuchung incl. Gonioskopie spätestens alle zwei Jahre zu erneuern.
Standard und Wesen
Die Beurteilungen von Standard und Verhalten erfolgen jeweils durch einen von der Zuchtgemeinschaft Niemandsländer e.V. zugelassenen Zuchtrichter. Schwerwiegende Fehler in Standard und Verhalten führen zum Zuchtausschluss. Nach erfolgreicher Zuchtbeurteilung erfolgt eine Eintragung des Züchters und seiner Zuchtstätte beim VRZ e.V. (Vereinigte Rasse-Züchter e.V.).
Mit Vollendung des 8. Lebensjahres scheiden die Hündinnen aus der Zucht aus. Unsere Züchter sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet.
Standard und Wesen